Altenbetreutes Wohnen

Unter einer „altenbetreuten Wohnung“ versteht man eine Sondermietwohnform, die eine eigenständige Haushaltsführung voraussetzt, d.h. dass der Betroffenen sich prinzipiell alleine versorgen können muss. Der Einkauf, die Nahrungszubereitung, die Wäsche- und Wohnungspflege und die eigene, persönliche Hygieneversorgung sollten die Bewohner noch selbstständig erledigen können. Bei Bedarf können einzelne Dienstleistungen wohl von einem ambulanten Anbieter flankierend erbracht werden, um den Verbleib in dieser Wohnform zu ermöglichen, sollten aber nur punktuelle Hilfen im Alltag darstellen.

Pflegeleistungen werden im „altenbetreuten Wohnen“ grundsätzlich vom Vermieter nicht erbracht, bzw. nur von ambulanten Anbietern individuell eingekauft. Der grundsätzliche Unterschied (und Vorteil) zur dezentralen, eigenständigen Wohnung ist, dass man hier mit Menschen in einer gleichen Lebenssituation zusammenlebt, d.h. über Möglichkeiten der Kommunikation Vereinsamungstendenzen vorbeugen kann. Unterstützt wird dieses auch durch entsprechende soziale Angebote des Mietgebers, welche der Interaktion der Mieter untereinander dienen sollten. Der Abschluss eines Betreuungsvertrages mit dem Servicepartner ist zusätzlich und unabhängig vom Mietvertrag bei dem Bezug einer „altenbetreuten Wohnung“ obligatorisch.
Bettlägerige Pflegebedürftigkeit oder eine Demenzerkrankung schließen den Bezug einer solchen Wohnung in der Regel aus.

Grundsätzlich sollte in einem altenbetreuten Wohnprojekt zumindest ein 24-Stunden-Notrufservice vorgehalten sein.